Allgemeine Geschäftsbedingungen Business-Club.NRW
§ 1. Zweck und Tätigkeit
(1) Zweck des Business-Club.NRW ist die Bildung eines Netzwerkes zur Förderung und Verbindung von Gewerbetreibenden und Unternehmern.
(2) Business-Club.NRW betätigt sich in der Abhaltung gemeinsamer Netzwerkveranstaltungen sowie des Austauschs von Geschäftsempfehlungen.
(3) Der Business-Club.NRW ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§ 2. Betreiber
(1) Der Business-Club.NRW wird als Einzelunternehmen betrieben. Die Inhaberin bzw. der Inhaber (nachfolgend „Betreiber“) ist im Impressum der Webseite www.business-club.nrw namentlich ausgewiesen.
(2) Der Betreiber vermittelt Kontakte, schuldet jedoch keinen wirtschaftlichen Erfolg. Er haftet nicht für Verträge, die Mitglieder untereinander oder mit Gästen schließen, sowie nicht für die Bonität, Qualifikation, Angaben oder das Verhalten anderer Mitglieder und Gäste.
§ 3. Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft bei Business-Club.NRW richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nicht Mitglied werden. Bei Antragstellung bestätigt der Antragsteller, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Die Mitgliedschaft bei Business-Club.NRW ermöglicht den Zugang und die Nutzung der den Mitgliedern vorbehaltenen Angebote.
(3) Mitglied des Netzwerkes kann jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person werden, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt.
(4) Wird keine natürliche Person Mitglied, hat die jeweilige Gesellschaft bzw. juristische Person eine natürliche Person zu benennen, die für die Gesellschaft bei den Veranstaltungen auftritt (Vertretungsperson).
(5) Die Gesellschaft bzw. juristische Person kann ihre Vertretungsperson auswechseln. Dies ist dem Betreiber mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen unter Benennung der vorgesehenen Person in Textform anzukündigen. Der Betreiber kann dem aus wichtigem Grund widersprechen; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die vorgesehene Person in unmittelbarem Wettbewerb zu einem bestehenden Mitglied steht, bereits früher aus dem Netzwerk ausgeschlossen wurde oder die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt. Wird dieses Verfahren nicht eingehalten oder wird die vorgesehene Person trotz Widerspruch zur nächsten Veranstaltung entsandt, mahnt der Betreiber das Mitglied in Textform ab. Wird der Verstoß trotz Abmahnung wiederholt oder liegt ein gravierender Verstoß vor, kann der Betreiber die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen.
(6) Die Mitgliedschaft entsteht durch Abgabe des unterzeichneten Antragsformulars und die Annahmeerklärung des Betreibers. Die Berechtigung zur Nutzung der den Mitgliedern vorbehaltenen Angebote entsteht erst mit Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
(7) Die Mitgliedschaft wird in Textform beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Betreiber nach freiem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(8) Mit seinem Beitritt erkennt das Mitglied die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Business-Club.NRW sowie die derzeit geltenden Beiträge an. Die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst zugleich die Einwilligungen gemäß Anhang 2 (Einwilligungserklärung); eine gesonderte Unterzeichnung des Anhangs 2 ist nicht erforderlich. Das Mitglied kann einzelne oder alle Einwilligungen gemäß Anhang 2 bereits im Antragsformular ausschließen sowie jederzeit einzeln mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Mitgliedschaft und deren Leistungsumfang bleiben hiervon unberührt.
(9) Ein Anspruch auf Branchenexklusivität oder auf Nichtaufnahme von Wettbewerbern besteht nicht. Der Betreiber kann bei der Aufnahmeentscheidung die Branchenstruktur des Netzwerks berücksichtigen.
§ 4 – Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft dauert mindestens ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn sie nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsjahrende in Textform gekündigt wird.
(2) In den ersten drei Monaten der Mitgliedschaft kann der Betreiber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen, sofern eine produktive Zusammenarbeit im Netzwerk nicht zu erwarten ist. Der Mitgliedsbeitrag wird für den Zeitraum ab Wirksamwerden der Kündigung bis zum Ende des Vertragsjahres anteilig erstattet.
(3) Aus wichtigem Grund kann die Mitgliedschaft außerordentlich und fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Grundsätze des Business-Club.NRW trotz vorheriger Abmahnung,
b) Zahlungsverzug des Mitglieds trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung,
c) strafbarem Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder dem Betreiber.
(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft entfällt die Berechtigung zur Nutzung der den Mitgliedern vorbehaltenen Angebote, insbesondere der Zugang zur Mitglieder-App und zu den geschützten Social-Media-Seiten. Das Mitgliedsprofil und der Eintrag im Mitgliederverzeichnis werden gelöscht. Bereits veröffentlichte Beiträge und Aufnahmen werden auf Verlangen des Mitglieds von den vom Betreiber kontrollierten Kanälen entfernt, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet, sofern nicht § 4 Abs. 2 oder § 7 Abs. 7 eine Erstattung vorsehen.
§ 5 – Mitgliedsbeiträge
(1) Es gelten die Mitgliedsbeiträge der jeweils zum Anmeldezeitpunkt gültigen Preisangaben zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Betreiber legt die Höhe der Mitgliedsbeiträge jeweils für das kommende Vertragsjahr fest. Der neue Beitrag wird dem Mitglied spätestens sechs Wochen vor Beginn des neuen Vertragsjahres in Textform mitgeteilt.
(3) Dem Mitglied steht es frei, die Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Vertragsjahres nicht zu verlängern, wenn es mit dem neuen Beitrag nicht einverstanden ist. Die reguläre Kündigungsfrist gemäß § 4 Abs. 1 bleibt hiervon unberührt. Kündigt das Mitglied nicht fristgerecht, gilt der mitgeteilte Beitrag für das neue Vertragsjahr als vereinbart.
(4) Die Beiträge sind bargeldlos gegen eine entsprechende Rechnung jeweils für die vereinbarte Zahlungsperiode (Vertragsjahr oder Halbjahr) im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt in Abstimmung mit dem Betreiber in der Regel jährlich oder quartalsweise (alle3Monate) im Voraus. Sie wird per SEPA-Lastschrift vom jeweiligen Konto des Mitglieds abgebucht.
(5) Bei Rücklastschriften, die das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, ist das Mitglied zum Ersatz der dadurch entstehenden Kosten verpflichtet.
(6) Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages in Zahlungsverzug (mindestens zwei Wochen nach Fälligkeit und Mahnung), ist der Betreiber berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Die Mitgliedschaft und die Beitragsverpflichtung bestehen während der Aussetzung fort.
§ 6 – Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Die Mitgliedschaft umfasst folgende Kernleistungen:
a) Zugang zu geschützten Social-Media-Seiten mit der Berechtigung, eigene Artikel, Veranstaltungen und Angebote einzustellen,
b) Teilnahmemöglichkeit an Business-Club.NRW Club-Events,
c) Mitgliedervorstellung über den Business-Club.NRW Club-Podcast
d) Teilnahmemöglichkeit am Business-Club.NRW Club-Pitch Treffen,
e) Teilnahmemöglichkeit am Business-Club.NRW Club-Open Mind,
f) Mitgliedervorstellung über die Social-Media-Kanäle des Business-Club.NRW.
(2) Der Betreiber ist berechtigt, Beiträge oder Veranstaltungen von Nichtmitgliedern auf den geschützten Social-Media-Seiten zu entfernen.
(3) Der Betreiber kann das Leistungsangebot ergänzen oder einzelne Leistungen durch gleichwertige Leistungen ersetzen, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft gewahrt bleibt. Wesentliche Leistungseinschränkungen sind dem Mitglied sechs Wochen im Voraus in Textform mitzuteilen. In diesem Fall kann das Mitglied die Mitgliedschaft innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung in Textform kündigen; der Betreiber hat auf dieses Sonderkündigungsrecht in der Mitteilung hinzuweisen.
§ 7 – Teilnahme an Veranstaltungen
(1) Die Termine werden frühzeitig auf der Business-Club.NRW-Webseite, in sozialen Medien und per Newsletter angekündigt.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen und Netzwerktreffen teilzunehmen.
(3) Die Teilnahme erfordert eine verbindliche Buchung der Veranstaltung auf der Webseite (www.business-club.nrw) oder über die Mitglieder-App (§ 11).
(4) Jedes Mitglied darf Gäste zu den Veranstaltungen und Netzwerktreffen mitbringen, die der Betreiber in der Veranstaltungsankündigung als gästeoffen bezeichnet. Jeder Gast darf nur einmal als Gast teilnehmen.
(5) Die Gäste werden von den Mitgliedern über die Webseite angemeldet und namentlich bei der Buchung aufgeführt. Ausgeschiedene bzw. ehemalige Mitglieder dürfen nicht an Veranstaltungen des Business-Club.NRW teilnehmen, auch nicht als Gast. Ein erneuter Mitgliedsantrag kann online gestellt werden.
(6) Fällt eine einzelne Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z. B. Unwetter) aus, ist der Betreiber berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Ersatztermin zu organisieren.
(7) Fallen mehrere Veranstaltungen wegen höherer Gewalt (z. B. Pandemie) aus, ist der Betreiber verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Veranstaltungsformat mit vergleichbarem Netzwerkwert anzubieten; dies kann auch in digitaler Form erfolgen. Gelingt dies nicht, hat das Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht. Für den Zeitraum des Ausfalls ohne Ersatz erhält das Mitglied eine anteilige Beitragsgutschrift.
§ 8 – Änderung der AGB
(1) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn das Mitglied ihnen ausdrücklich zustimmt.
(2) Stimmt das Mitglied den geänderten AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung zu, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung zu. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Der Betreiber hat das Mitglied in der Mitteilung über dieses Sonderkündigungsrecht zu informieren.
(3) Bis zum Wirksamwerden geänderter AGB gelten die bisherigen Bedingungen fort.
§ 9 – Datenschutz
(1) Der Betreiber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Mitglieder zur Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrages und der damit verbundenen Pflichten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Verarbeitet werden insbesondere Stamm-, Kontakt-, Zahlungs- und Veranstaltungsdaten; die einzelnen Datenkategorien sind in Anhang 1 Ziffer 2 aufgeführt.
(2) Soweit die Datenverarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist (insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten), erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO.
(3) Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft sowie darüber hinaus bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert und anschließend gelöscht.
(4) Der Betreiber informiert die Mitglieder per E-Mail oder über die Mitglieder-App über Termine und Aktivitäten, soweit dies zur Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Der Versand darüber hinausgehender werblicher Newsletter erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Einwilligung gemäß Anhang 2 Ziffer 4 und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(5) Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten (z. B. Name, Unternehmensbezeichnung, Foto) im Mitgliederverzeichnis, auf der Homepage oder in sozialen Medien erfolgt ausschließlich auf Grundlage der freiwilligen und jederzeit widerruflichen Einwilligungserklärung gemäß Anhang 2 (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO). Der Empfängerkreis (z. B. Webseite, bestimmte Social-Media-Plattformen, Printmedien) wird in der Einwilligungserklärung konkret benannt.
(6) Das Mitglied erklärt mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der damit einbezogenen Einwilligungserklärung gemäß Anhang 2 seine Einwilligung, dass bei Veranstaltungen des Business-Club.NRW Foto-, Film- und Tonaufnahmen seiner Person angefertigt und auf den dort genannten Kanälen veröffentlicht werden dürfen. Die Einwilligung gilt einmalig für alle Veranstaltungen während der Mitgliedschaft; eine erneute Einwilligung für jede einzelne Veranstaltung ist nicht erforderlich. Die Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft; sie kann bereits im Antragsformular ausgeschlossen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@business-club.nrw oder in Textform gegenüber dem Betreiber widerrufen werden. §§ 22, 23 KUG bleiben unberührt.
(7) Den Mitgliedern stehen die Betroffenenrechte nach der DSGVO zu, insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Betreiber.
(8) Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zum Verantwortlichen, zu den Empfängern, zur Speicherdauer und zu den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus Anhang 1 (Datenschutzrechtliche Bestimmungen), der Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Die Einwilligungen des Mitglieds ergeben sich aus Anhang 2 (Einwilligungserklärung), der mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen wird.
§ 10 – Verhaltensregeln
(1) Die Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen, professionellen Umgang miteinander und mit dem Betreiber.
(2) Politische, religiöse oder weltanschauliche Werbung im Rahmen von Veranstaltungen des Business-Club.NRW ist untersagt.
(3) Geschäftsempfehlungen erfolgen freiwillig. Ein Anspruch auf den Erhalt von Empfehlungen besteht nicht.
(5) Stellt ein Mitglied Beiträge, Artikel, Angebote oder Veranstaltungshinweise auf den geschützten Social-Media-Seiten oder in der Mitglieder-App ein, räumt es dem Betreiber für die Dauer der Mitgliedschaft das einfache, unentgeltliche Recht ein, diese Inhalte zum Zweck des Netzwerkbetriebs zu speichern, anzuzeigen und im Rahmen der Clubkommunikation zu verbreiten. Das Mitglied stellt sicher, dass es über die erforderlichen Rechte verfügt, und stellt den Betreiber von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen der eingestellten Inhalte frei.
(4) Informationen, die den Mitgliedern im Rahmen von Veranstaltungen, Empfehlungsrunden oder über das Mitgliederverzeichnis zugänglich werden und nicht öffentlich bekannt sind, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Pflicht gilt über die Beendigung der Mitgliedschaft hinaus fort.
§ 11 – Mitglieder-App
(1) Der Betreiber kann den Mitgliedern eine Mitglieder-App zur Verfügung stellen, über die insbesondere das Mitgliederverzeichnis eingesehen, Kontaktdaten ausgetauscht und Veranstaltungszusagen erteilt werden können. Die Nutzung der App ist freiwillig und in der Mitgliedschaft ohne zusätzliche Kosten enthalten.
(2) Die Sichtbarkeit der Kontaktdaten eines Mitglieds für andere Mitglieder erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Einwilligung gemäß Anhang 2. Die über die App zugänglichen Kontaktdaten anderer Mitglieder dürfen ausschließlich für die Kontaktaufnahme im Rahmen des Netzwerkzwecks verwendet werden; eine Weitergabe an Dritte, eine Nutzung für Massenwerbung oder eine Speicherung in eigenen Werbedatenbanken ist untersagt.
(3) Die Zugangsdaten zur App sind vertraulich zu behandeln und nicht auf Dritte übertragbar. Die Verhaltensregeln gemäß § 10 gelten für die Kommunikation innerhalb der App entsprechend. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Betreiber den Zugang zur App nach vorheriger Abmahnung sperren.
(4) Eine bestimmte Verfügbarkeit der App wird nicht zugesagt. Der Betreiber kann den Betrieb der App einstellen oder durch eine gleichwertige Lösung ersetzen, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft gewahrt bleibt.
§ 12 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist das Mitglied Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Betreibers.
§ 13 – Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Textform vorgesehen ist, genügt die Erklärung per E-Mail. Erklärungen sind an die im Impressum des Betreibers bzw. an die vom Mitglied hinterlegte Adresse zu richten; Änderungen der Kontaktdaten des Mitglieds sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Eine Übertragung auf einen Rechtsnachfolger, insbesondere im Fall der Veräußerung oder Umwandlung des Mitgliedsunternehmens, bedarf der Zustimmung des Betreibers in Textform. § 3 Abs. 4 und 5 (Vertretungsperson) bleiben unberührt.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Im Rahmen der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten der Mitglieder und ihrer Vertretungspersonen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Mit den folgenden Informationen erfüllt der Betreiber seine Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO. Sie gelten ergänzend zu § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Betreiber des Business-Club.NRW (Einzelunternehmen), dessen vollständige Anschrift und Vertretung dem Impressum unter www.business-club.nrw zu entnehmen sind. Anfragen in Datenschutzangelegenheiten richten Sie bitte an: datenschutz@business-club.nrw.
2. Kategorien verarbeiteter Daten
Verarbeitet werden insbesondere: Name und Anschrift des Mitglieds sowie der Vertretungsperson (Privat- und/oder Firmenanschrift, Titel, Funktion), Unternehmensbezeichnung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung und Zahlungsdaten, Buchungs- und Teilnahmedaten zu Veranstaltungen sowie – bei Vorliegen einer Einwilligung – Bild-, Film- und Tonaufnahmen.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft, Veranstaltungsorganisation, Beitragsabrechnung und Kommunikation mit dem Mitglied: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
b) Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung).
c) Veröffentlichung von Mitgliederdaten und Fotos im Mitgliederverzeichnis, auf der Webseite, im Podcast oder in sozialen Medien sowie Versand von Newslettern: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO (gesonderte, freiwillige und jederzeit widerrufliche Einwilligung).
d) Wahrung der Sicherheit und Ordnung bei Veranstaltungen sowie Geltendmachung und Verteidigung von Rechtsansprüchen: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen). e) Bereitstellung und Betrieb der Mitglieder-App, einschließlich der Anzeige von Kontaktdaten gegenüber anderen Mitgliedern und der Verarbeitung von Veranstaltungszusagen: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO sowie hinsichtlich der Sichtbarkeit der Kontaktdaten für andere Mitglieder Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO (Einwilligung gemäß Anhang 2).
4. Empfänger der Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich an: Zahlungsdienstleister und Kreditinstitute zur Beitragsabwicklung, Steuerberater und Buchhaltungsdienstleister, IT-, Hosting-, Newsletter- und Veranstaltungsdienstleister als Auftragsverarbeiter auf Grundlage von Verträgen nach Art. 28 DSGVO sowie an Behörden, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine Veröffentlichung gegenüber anderen Mitgliedern oder in Medien erfolgt nur im Rahmen einer erteilten Einwilligung. Ein Verkauf von Daten findet nicht statt.
5. Übermittlung in Drittländer
Soweit im Rahmen der Nutzung von Social-Media-, Podcast- oder Hosting-Diensten personenbezogene Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, erfolgt dies nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission oder geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO, insbesondere Standarddatenschutzklauseln.
6. Speicherdauer
Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert und anschließend gelöscht, sobald sie für die Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind. Abrechnungs- und Buchhaltungsunterlagen werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (regelmäßig sechs bzw. zehn Jahre) aufbewahrt. Daten, die auf einer Einwilligung beruhen, werden nach deren Widerruf unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
7. Erforderlichkeit der Bereitstellung
Die Angabe der zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten) ist für die Begründung der Mitgliedschaft notwendig; ohne diese Angaben kann der Mitgliedschaftsvertrag nicht geschlossen werden. Alle weiteren Angaben sowie die Einwilligungen zu Veröffentlichungen, Newslettern und Aufnahmen sind freiwillig und keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft.
8. Foto-, Film- und Tonaufnahmen bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen des Business-Club.NRW können Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Hierauf wird vor Beginn der Veranstaltung deutlich hingewiesen. Aufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, werden nur auf Grundlage einer Einwilligung veröffentlicht; für Mitglieder ergibt sich diese aus Anhang 2 Ziffer 2. Gäste sowie Mitglieder, die keine Einwilligung erteilt oder diese widerrufen haben, können dies dem Betreiber vor Ort mitteilen und werden nicht abgebildet. Die Vorschriften der §§ 22, 23 KUG bleiben unberührt.
9. Newsletter und Vereinskommunikation
Der Betreiber informiert die Mitglieder per E-Mail oder über die Mitglieder-App über Club- Aktivitäten und Termine, soweit dies zur Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist. Der Versand darüber hinausgehender werblicher Newsletter erfolgt nur mit Einwilligung gemäß Anhang 2 Ziffer 4. Der Empfang kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile für die Mitgliedschaft abbestellt werden; jede Nachricht enthält hierzu einen Hinweis.
10. Rechte der betroffenen Personen
Jedes Mitglied hat das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), Auskunft über die verarbeiteten Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO), unrichtige Daten berichtigen oder vervollständigen zu lassen (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten zu verlangen (Art. 17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DSGVO), die Übertragung der bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu verlangen (Art. 20 DSGVO) sowie der Verarbeitung aus Gründen der besonderen Situation zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Zur Ausübung dieser Rechte genügt eine Nachricht an datenschutz@business-club.nrw. Der Widerruf einer Einwilligung wirkt für die Zukunft; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
11. Beschwerderecht und automatisierte Entscheidungen
Jedes Mitglied kann sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, in der Regel bei der Behörde des gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder des Sitzes des Betreibers. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.
12. Aktualisierung dieser Informationen
Diese Informationen werden angepasst, wenn sich die Datenverarbeitung oder die rechtlichen Anforderungen ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.business-club.nrw abrufbar. Eine Änderung dieser Informationen berührt die vertraglichen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht; § 8 bleibt unberührt.
Einwilligungserklärung
Anhang 2 ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachfolgenden Einwilligungen werden mit der Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Abschluss der Mitgliedschaft erteilt und gelten für die Dauer der Mitgliedschaft; eine gesonderte Unterzeichnung dieses Anhangs sowie eine erneute Einwilligung für einzelne Veranstaltungen sind nicht erforderlich. Das Mitglied willigt gegenüber dem Betreiber des Business-Club.NRW in Folgendes ein:
1. Veröffentlichung der Mitgliederdaten
Das Mitglied willigt ein, dass sein Vor- und Nachname, seine Unternehmensbezeichnung, seine Funktion, seine Branche sowie ein von ihm bereitgestelltes Porträtfoto zum Zweck der Vorstellung der Mitglieder und der Darstellung des Netzwerks veröffentlicht werden auf: (a) der Webseite www.business-club.nrw, (b) den Social-Media-Kanälen des Business- Club.NRW (Instagram, LinkedIn, Facebook), (c) im Mitgliederverzeichnis sowie (d) in gedruckten Informationsmaterialien des Business-Club.NRW. Eine Übermittlung an sonstige Presse- oder Medienunternehmen erfolgt nicht.
2. Foto-, Film- und Tonaufnahmen bei Veranstaltungen
Das Mitglied willigt ein, dass bei Veranstaltungen des Business-Club.NRW Foto-, Film- und Tonaufnahmen seiner Person angefertigt und zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation des Netzwerks veröffentlicht werden auf: (a) der Webseite www.businessclub. nrw, (b) den Social-Media-Kanälen des Business-Club.NRW (Instagram, LinkedIn, Facebook), (c) im Podcast des Business-Club.NRW sowie (d) in Newslettern und internen Mitteilungen des Business-Club.NRW. Diese Einwilligung gilt für alle Veranstaltungen während der Mitgliedschaft; eine erneute Einwilligung für einzelne Veranstaltungen ist nicht erforderlich. Eine Bearbeitung der Aufnahmen findet nur im Rahmen üblicher Bildgestaltung statt; eine sinnentstellende Veränderung erfolgt nicht. Die §§ 22, 23 KUG bleiben unberührt.
3. Sichtbarkeit der Kontaktdaten für andere Mitglieder
Das Mitglied willigt ein, dass sein Vor- und Nachname, seine Unternehmensbezeichnung sowie seine geschäftlichen Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) im Mitgliederverzeichnis und in der Mitglieder-App für die übrigen Mitglieder sichtbar sind, um die Kontaktaufnahme zum Zweck des Netzwerkens zu ermöglichen. Den Umfang der angezeigten Daten kann das Mitglied in den Einstellungen der App jederzeit selbst ändern.
4. Newsletter und werbliche Informationen
Das Mitglied willigt ein, dass ihm der Business-Club.NRW an die von ihm angegebene EMail- Adresse Newsletter sowie Informationen zu Veranstaltungen, Angeboten und Aktivitäten des Netzwerks übersendet. Diese Einwilligung betrifft nicht die zur Durchführung der Mitgliedschaft erforderliche Kommunikation gemäß § 9 Abs. 4, die unabhängig hiervon erfolgt.
Hinweise zur Freiwilligkeit und zum Widerruf
Die vorstehenden Einwilligungen sind freiwillig. Sie sind weder Voraussetzung für die Mitgliedschaft noch für die Teilnahme an Veranstaltungen; aus einer Nichterteilung entstehen keine Nachteile. Das Mitglied kann einzelne oder alle Einwilligungen bereits im Antragsformular ausschließen. Jede Einwilligung kann zudem einzeln und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, formlos per E-Mail an datenschutz@businessclub. nrw oder in Textform gegenüber dem Betreiber. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Bereits veröffentlichte Inhalte werden nach Widerruf unverzüglich von den vom Betreiber kontrollierten Kanälen entfernt; eine Entfernung aus bereits verbreiteten Druckwerken oder aus Kopien Dritter ist nicht möglich. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus Anhang 1 (Datenschutzrechtliche Bestimmungen).
Stand September 2026

