Allgemeine Geschäftsbedingungen Business-Club.NRW
1. Zweck und Tätigkeit
- Zweck des Business-Club.NRW ist die Bildung eines Netzwerkes zur Förderung und Verbindung von Gewerbetreibenden und Unternehmern.
- Business-Club.NRW betätigt sich in der Abhaltung gemeinsamer Netzwerkveranstaltungen sowie des Austauschs von Geschäftsempfehlungen.
- Der Business-Club.NRW ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
2. Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft bei Business-Club.NRW ermöglicht den Zugang und die Nutzung der den Mitgliedern vorbehaltenen Angebote.
- Mitglied des Netzwerkes kann jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person werden.
- Wird keine natürliche Person Mitglied, hat die jeweilige Gesellschaft / juristische Person eine natürliche Person zu benennen, die für die Gesellschaft bei den Veranstaltungen auftritt (Vertretungsperson).
- Die Gesellschaft / juristische Person kann ihre Vertretungsperson auswechseln. Dies ist dem Business-Club.NRW mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen unter Benennung der vorgesehenen Person anzukündigen. Der Business-Club.NRW kann dem aus wichtigem Grund widersprechen. Wird dieses Verfahren nicht eingehalten oder wird die vorgesehene Person trotz Widerspruch zur nächsten Veranstaltung entsandt, kann der Business-Club.NRW die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
- Die Mitgliedschaft entsteht durch Abgabe des unterzeichneten Antragsformulars und die Annahmeerklärung durch den Business-Club.NRW. Die Berechtigung zur Nutzung der den Mitgliedern vorbehaltenen Angebote entsteht erst mit Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
- Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Inhaber nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung ist weder zu begründen noch anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
- Mit seinem Beitritt erkennt das Mitglied die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Business-Club.NRW sowie die derzeit geltenden Beiträge an.
3. Dauer der Mitgliedschaft - Austritt der Mitglieder
- Die Mitgliedschaft dauert mindestens 1 Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn sie nicht durch das Mitglied binnen einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf oder durch Business-Club.NRW unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ablauf schriftlich gekündigt wird.
- Im ersten Jahr der Mitgliedschaft kann diese von Business-Club.NRW nach 3 Monaten ab Beginn gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss dem Mitglied spätestens 1 Woche vor Ablauf der ersten drei Monate der Mitgliedschaft zugegangen sein. Ein Beitrag wird dann nur für drei Monate berechnet. Eine etwaige Überzahlung wird erstattet.
- Aus wichtigem Grund kann die Mitgliedschaft außerordentlich und fristlos gekündigt werden. Jeder grobe Verstoß gegen die Grundsätze des Business- Club.NRW gilt als wichtiger Grund in diesem Sinne.
4. Mitgliedsbeiträge
- Es gelten die Mitgliedsbeiträge der jeweils zum Anmeldezeitpunkt gültigen Preisangaben zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Business-Club.NRW ist berechtigt, den Preis der Mitgliedsbeiträge anzupassen, insbesondere zum Zwecke des Inflationsausgleichs, bei einer Erweiterung der Leistungen von Business-Club.NRW oder wenn sich Drittkosten erhöhen. Die Änderung muss Business-Club.NRW dem Mitglied schriftlich im Voraus mitteilen. Die Anpassung gilt für das Mitglied erst mit Beginn des der Anpassung folgenden Vertragsjahres.
- Die Beiträge sind bargeldlos gegen eine entsprechende Rechnung jeweils für die Art der Zahlungsperiode im Voraus fällig. Sie werden per SEPA-Lastschrift vom jeweiligen Konto des Mitgliedes abgebucht.
- Bei Rücklastschriften, die das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, besteht zu Gunsten von Business-Club.NRW ein Anspruch auf Ersatz der dadurch entstehenden Kosten.
- Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages in Zahlungsverzug, so ist Business-Club.NRW berechtigt, die – eigene - Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen, ohne dass hierdurch die Mitgliedschaft und/oder die Beitragsverpflichtung ausgesetzt wird oder endet.
5. enthaltene Leistungen in der Mitgliedschaft von Business-Club.NRW
- Zugang zu geschützten Social-Media-Seiten mit Berechtigung, eigene Artikel, Veranstaltungen und/oder Angebote einzustellen. Wichtig: Business-Club.NRW ist berechtigt, Veranstaltungen/Beiträge von anderen, nicht Business-Club.NRW Mitgliedern, zu löschen!
- Teilnahmemöglichkeit an Business-Club.NRW Mitglieder-Events
- Mitgliedervorstellung über den Business-Club.NRW Podcast
- Ausrichtung von bis zu 3 Business-Club.NRW Lunches pro Jahr
- unbegrenzte Teilnahmemöglichkeit am Business-Club.NRW Lunches bei Einladung durch andere Mitglieder
- Teilnahmemöglichkeit am Business-Club.NRW Business-Coffee
- Mitgliedervorstellung über Social-Media-Kanäle
6. Teilnahme an Veranstaltungen
- Die Termine werden frühzeitig auf der Business-Club.NRW Webseite, in sozialen Medien und per Newsletter angekündigt
- Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen und Netzwerktreffen teilzunehmen.
- Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über eine verbindliche Buchung der Veranstaltung auf der Website, zu erreichen unter: www.business-club.nrw
- Jedes Mitglied darf Gäste zu bestimmten Veranstaltungen und Netzwerktreffen mitbringen.
- Jeder Gast darf nur einmal als Gast dabei sein.
- Ausgeschiedene / ehemalige Mitglieder dürfen nicht an Business-Club.NRW Veranstaltung und Netzwerktreffen teilnehmen – auch und insbesondere nicht als Gast. In diesem Fall kann ein erneuter Mitgliedsantrag online unter: www.business-club.nrw gestellt werden. Nach erfolgter Prüfung kann eine ehemalige Mitgliedschaft wieder aufgenommen werden.
- Sollte eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter etc.) ausfallen, ist Business-Club.NRW berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Ersatztermin zu finden.
- Sollten mehrere Veranstaltungen wegen höherer Gewalt (z. B. Pandemie etc.) ausfallen, ist Business-Club.NRW verpflichtet, möglichst zeitnah eine Veranstaltungsformat zu organisieren, das dem ausgefallenen Format möglichst ähnlich ist. Gelingt dies über einen Zeitraum von drei Monaten nicht, hat das Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht.
- Die Gäste werden von den Business-Club Mitgliedern über die Webseite angemeldet und namentlich bei der Buchung aufgeführt.
7. Änderung der AGB
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn diese dem Mitglied vorher schriftlich mitgeteilt wurden. Sofern das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt widerspricht, gilt dies als Zustimmung zu den mitgeteilten Änderungen.
Ende der Mitglieder AGB mit Stand 01.08.2023